Gemeinsames Lernen
An der Janusz-Korczak-Schule ist das Gemeinsame Lernen (GL) bereits seit über 25 Jahren ein durchgängiges Erziehungsprinzip. GL bedeutet, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam lernen – miteinander und voneinander. Wir sehen unsere Schule als Ort, an dem alle herzlich willkommen sind. Vielfalt und Unterschiedlichkeit sehen wir als Chance und Bereicherung für unsere Gemeinschaft.
In der Pädagogik wird der Begriff der „Integration“ mehr und mehr durch die treffendere Definition „Inklusion“ ersetzt.
Die Janusz-Korczak-Schule besuchen derzeit 196 Schülerinnen und Schüler inklusive 19 GL-Kinder. Eine sonderpädagogische Unterstützung kann nach den Bildungszielen der Grundschule (zielgleicher Unterricht) oder nach dem Bildungsziel einer entsprechenden Förderschule (zieldifferenter Unterricht) erfolgen.
- Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung sowie Emotionale und soziale Entwicklung werden im Rahmen des Gemeinsamen Lernens zielgleich unterrichtet. Hierbei gelten die Richtlinien der Grundschule.
- Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung werden im Rahmen des Gemeinsamen Lernens zieldifferent unterrichtet. In diesem Fall gelten die Richtlinien der entsprechenden Förderschule.
Dem breiten Leistungsspektrum aller Kinder wird durch differenzierte und offene Unterrichtsformen entsprochen (vgl. auch „Unterricht“ und „Individuelle Förderung“).
Unsere Zusammenarbeit im Unterricht findet durch Team-Teaching, Kleingruppenarbeit und Einzelförderung statt.
- Beim Team-Teaching findet eine intensive Zusammenarbeit hinsichtlich der Planung und Beratung und zwischen der Lehrerin/dem Lehrer für Sonderpädagogik und der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer statt. Während der GL-Stunden ist die Klasse mit zwei Lehrkräften besetzt. Besonderen Wert legen wir auf Binnendifferenzierung, d.h. innerhalb der Klasse werden leistungsdifferenzierte Angebote gemacht. Dies bietet allen Kindern der Klasse eine optimale Unterstützung, nicht nur den GL-Kindern.
- Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können auch eine Förderung in Form von Kleingruppen und Einzelförderung erhalten (wie z.B. Übungen bezüglich der Wahrnehmung, der Förderung der Fein- und Grobmotorik, der Konzentration, der Unterstützung der sozialen und emotionalen Entwicklung, weiterhin Sprachtherapie). Dabei übernimmt dann zumeist – aber nicht grundsätzlich – die Lehrerin/der Lehrer für Sonderpädagogik die Kleingruppe oder die Einzelförderung.
- In leistungshomogenen Gruppen, die sich an den besonderen Bedürfnissen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf orientieren, werden diese zusätzlich zum Klassenunterricht gefördert.
Wir erstellen gemeinsam Förderpläne mit individuellen Förderzielen, die sich sowohl an den Unterrichtsinhalten als auch an den individuellen Stärken und Beeinträchtigungen der Kinder orientieren.
Von großer Relevanz ist für UNS außerdem eine Kooperation mit außerschulischen Institutionen. Die Einschätzung von Ärzten, Psychologen, Sprach- und Ergotherapeuten dient uns u.a. als Basis für die Entwicklung effektiver Maßnahmen.
Die Anzahl der Stunden, in denen die GL-Kinder sonderpädagogisch unterstützt werden, sind durch das Schulgesetz festgelegt. Durch das Schulrechtsänderungsgesetz NRW sind zum Schuljahr 2014/15 relvante Änderungen in Kraft getreten:
So soll jede Grundschule pro Zug eine halbe Sonderpädagogik-Lehrerstelle erhalten. Eine zweizügige Grundschule wie die JKS erhält somit eine ganze Lehrerstelle (28 Wochenstunden) für die Unterstützungsbedarfe „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Sprache“. Diese 28 Wochenstunden werden anteilig auf alle sogenannten L-E-S-Kinder verteilt (im Schnitt momentan an der JKS 1,7 Wochenstunden pro L-E-S-Kind). Für die Unterstützungsbedarfe „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören und Kommunikation“, „Sehen“ und „Geistige Entwicklung“ erhöhen sich die Bedarfe und werden dann dem Schulbudget von 28 Stunden hinzugefügt (ggf. durch externe Förderstunden durch Lehrkräfte von Förderschulen der jeweiligen Schwerpunkte).
Im laufenden Schuljahr 2018/19 stehen der JKS insgesamt ca. 50 Wochenstunden sonderpädagogische Unterstützung durch entsprechend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung.
Für weitere Fragen zum Thema Inklusion und Gemeinsames Lernen kontaktieren Sie gerne unsere Lehrerinnen und Lehrer der in den Sprechzeiten.
Als Eltern haben sie jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung, ob Ihrem Kind sonderpädagogische Unterstützung zusteht, zu stellen. Einzelheiten über den genauen Verlaufs eines AO-SF finden Sie auch auf der Homepage des Schulamtes der Stadt Köln.